Wirtschaftlichkeitserlass

Wirtschaftlichkeitserlass
die 1937 durch das Reichswirtschaftsministerium verfügte Verbindlich-Erklärung des  Kontenrahmens für alle Betriebe (heute nicht mehr verbindlich). Nach Schmalenbach hat der Erlass dazu geführt, dass die Betriebe den gesetzlich vorgeschriebenen Kontenrahmen einführten, auch wenn er den betrieblichen Individualitäten nicht gerecht wurde. Dennoch wirkte der W. bahnbrechend zu Gunsten der Ordnungsmäßigkeit und Erkenntniskraft des  Rechnungswesens in der Bundesrepublik Deutschland.

Lexikon der Economics. 2013.

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